Schaffhausen

Rüeger e-concept GmbH
Solenbergstrasse 35
8207 Schaffhausen
Tel: +41 52 624 66 40
Mail: info@event-concept.ch

Zürich

Rüeger e-concept GmbH
Rudolf-Diesel-Strasse 25
8404 Winterthur
Tel: +41 44 813 40 40
Mail: info@event-concept.ch

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Rüeger e-concept GmbH

 

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Rüeger e-concept GmbH und ihrem Auftraggeber, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht anwendbar, sofern sie nicht gesamthaft oder im Einzelnen von der Rüeger e-concept GmbH schriftlich anerkannt worden sind. Der Auftraggeber muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt sein.

 

  1. Umfang der Leistungen

Gegenstand des Vertrages ist die auf der Grundlage der schriftlichen Offerte vereinbarte Leistung am, respektiv während den in der Offerte spezifizierten Tagen. Auftragsänderungen werden nur dann wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Die Rüeger e-concept GmbH ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an den Mietobjekten, die durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Drittpersonen, Verschmutzung, etc. entstehen können. Dem Auftraggeber wird empfohlen eine Versicherung abzuschliessen. Der Auftraggeber kann bei der Rüeger e-concept GmbH gegen Aufpreis eine Versicherung abschliessen. Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt CHF 500.00 und ist vom Auftraggeber zu bezahlen. Tritt ein Schadenereignis ein, so ist die Rüeger e-concept GmbH sofort durch den Auftraggeber zu informieren. Bei Dry Hire Mieten müssen die Produkte und Geräte gereinigt zurückgebracht werden, ansonsten werden die Reinigungskosten verrechnet. Eventuelle Reparaturen dürfen nur durch die Rüeger e-concept GmbH durchgeführt werden. Allfällige Defekte während der Mietdauer sind nicht auszuschliessen. Daher verzichtet der Auftraggeber auf jegliche Schadenersatzforderungen. Bei Sachschäden an den Mietgeräten und eventuellen Folgeschäden an Dritteigentum lehnt die Rüeger e-concept GmbH jede Haftung ab.

 

  1. Mietobjekt

Sämtliche Immaterialgüterrechte, deren Nutzung- und Bearbeitungsrechte (nachfolgend Rechte) an den von der Rüeger e-concept GmbH für den Auftraggeber geschaffenen Plänen, Konzepten, Modellen, etc. stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum von der Rüeger e-concept GmbH. Die Rüeger e-concept GmbH ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Ideen, Konzepte, etc., einschliesslich des erworbenen Know-hows, auch anderweitig zu verwenden.

Das Mietobjekt bleibt im Eigentum der Rüeger e-concept GmbH. Die Überlassung zum Gebrauch gibt dem Auftraggeber einzig das Recht, das Mietobjekt während der Veranstaltung selbst zu nutzen. Er darf das Mietobjekt aber weder veräussern, verpfänden, untervermieten noch sonst wie darüber verfügen und hat alle Handlungen zu unterlassen, welche die Eigentumsrechte der Rüeger e-concept GmbH verletzen

Beanstandungen betreffend Mängel am Mietobjekt oder die Unvollständigkeit des Mietobjekts sind bei Beginn der Veranstaltung geltend zu machen, ansonsten das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand und vollständig übergeben gilt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Mietobjekt mehrfach eingesetzt wird und bei Beginn der Veranstaltung in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen ist. Kleinere Abnützungen und Abweichungen in der Farbe oder in den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit des Mietobjekts beeinträchtigen. Der Auftraggeber hat das Recht, sich die Mietgegenstände erklären oder vorführen zu lassen.

 

Retourniert der Auftraggeber das ihm von der Rüeger e-concept GmbH überlassene Mietobjekt nicht rechtzeitig, hat der Auftraggeber die zusätzliche Mietdauer zum in der Offerte festgehaltenen Preis zu vergüten und sämtliche aufgrund der verspäteten Rückgabe der

Rüeger e-concept GmbH entstehenden Kosten zu tragen. Die Rüeger e-concept GmbH behält sich diesfalls das Recht vor, das Mietobjekt jederzeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftraggebers abzuholen.

 

Eine vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts berechtigt den Auftraggeber nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Preises.

 

  1. Preise und Zahlungskonditionen

Die Preise und die Zahlungsfristen werden in der Offerte spezifiziert. Zusätzlich zum vereinbarten Preis ist die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer zu bezahlen. Erweiterungen der Leistung nach Annahme der Offerte werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Ebenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt werden dem Auftraggeber die Kosten für die Reinigung und/oder Reparatur von verschmutzten oder nicht ordnungsgemäss retournierten Mietgeräten.

Die Rüeger e-concept GmbH ist berechtigt, ihre Leistung zu verweigern oder sofort (d.h. ohne vorgängige Fristansetzung) vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Bezahlung der Leistung nicht fristgerecht erfolgt.

 

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber berechnen wir alle bereits für das Projekt entstandenen Kosten. Dazu zählen auch eventuelle Stornokosten von Drittlieferanten, Nachunternehmen, Stornokosten für bereits getätigte Buchungen von Reisen- oder Unterkünften, sowie Kosten für bereits getätigte Planungs- und Organisationsleistungen in Höhe von CHF 75.00 netto pro Stunde. Tritt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, vom Vertrag zurück, kann die Rüeger e-concept GmbH ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in nachfolgender Höhe des Auftragswertes mindestens fordern:

 

– über 30 Tage vor Leistungsbeginn (Veranstaltung / Projektstart / Aufbaudatum): 25% des Auftragswertes

– bis 30 Tage vor Leistungsbeginn (Veranstaltung / Projektstart / Aufbaudatum): 50% des Auftragswertes

– bis 20 Tage vor Leistungsbeginn (Veranstaltung / Projektstart / Aufbaudatum): 70% des Auftragswertes

– bis 10 Tage vor Leistungsbeginn (Veranstaltung / Projektstart / Aufbaudatum): 90% des Auftragswertes

– bis 2 Tage vor Leistungsbeginn (Veranstaltung / Projektstart / Aufbaudatum): 100% des Auftragswertes

  1. Pflichten des Auftraggebers

Das Mietobjekt ist sorgfältig, sachgemäss und gemäss den Instruktionen der Rüeger e-concept GmbH zu behandeln. Jede Veränderung des Mietobjekts sowie das Abdecken oder Entfernen des Firmenlogos der Rüeger e-concept GmbH sind untersagt. Das Mietobjekt darf nur in geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden. Während der Veranstaltung auftretende Defekte dürfen nur die

Rüeger e-concept GmbH selbst oder von der Rüeger e-concept GmbH beauftragten Personen auf Kosten des Auftraggebers behoben werden. Die Mietobjekte müssen bei der Rückgabe sauber und funktionstüchtig sein. Allfällig entstehende Mängel und Defekte sind vom Auftraggeber umgehend der Rüeger e-concept GmbH zu melden.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, gemietete Geräte über einen Fehlstromschutzschalter zu betreiben. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die in der NIN 7.11.6 festgehaltenen eidgenössischen Vorschriften eingehalten werden. Zu beachten ist insbesondere, dass alle temporär errichteten elektrischen Anlagen nach jeder Montage geprüft werden müssen. Es sind nach Art. 24 NIV zwei Prüfungen durchzuführen: Eine baubegleitende Erstprüfung und eine Schlusskontrolle/Abnahmekontrolle. Diese Prüfungen sind schriftlich festzuhalten. Eine Schlusskontrolle muss nach Art. 24 NIV von einem Kontrollorgan durchgeführt werden.

 

  1. Haftung

Während der Veranstaltung lehnt die Rüeger e-concept GmbH jede Haftung im Zusammenhang mit dem Mietobjekt ab. Das Mietobjekt wird auf Gefahr des Auftraggebers transportiert, gelagert und betrieben. Die Versicherung sowie das Einholen der erforderlichen Bewilligungen ist von Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Verluste des Mietobjekts.

 

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die der Rüeger e-concept GmbH oder Dritten aufgrund nicht bestimmungsgemässem oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts entstehen. Bei Verwendung des Mietobjekts im Open-Air-Bereich haftet der Auftraggeber vollumfänglich für alle Schäden, insbesondere durch Umwelteinflüsse verursachte Schäden oder Diebstähle. Der Auftraggeber haftet auch für Folgeschäden, die durch Schäden am Mietobjekt entstehen.

 

Allfällige während der Veranstaltung auftretende Defekte können nicht ausgeschlossen werden. Die Rüeger e-concept GmbH bemüht sich in solchen Fällen und bei Unvollständigkeit des Mietobjekts im Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung, für einen raschmöglichen Ersatz des Mietobjekts zu sorgen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadenersatz aufgrund einer allenfalls entstehenden Wartedauer auf das Ersatzmietobjekt oder bis zur Reparatur des Mietobjekts. Minderung oder Wandelung des Vertrages werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Rüeger e-concept GmbH steht für die sorgfältige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung ein und haftet für damit im Zusammenhang stehende direkte Schäden, die sie oder von ihr beauftragte Dritte absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Im Übrigen wird jegliche Haftung der Rüeger e-concept GmbH sowohl für Sach- und Vermögensschäden als auch für Personenschäden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Insbesondere kann die Rüeger e-concept GmbH nicht für während der Veranstaltung auftretende Betriebsstörungen oder Mängel sowie daraus resultierende Folgeschäden  oder entgangene Gewinne belangt werden.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf sämtliche Vereinbarungen zwischen der Rüeger e-concept GmbH und dem Auftraggeber kommt materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen und Staatsverträgen, zur Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen der Rüeger e-concept GmbH und dem Auftraggeber ist der Sitz der Rüeger e-concept GmbH (8207 Schaffhausen, Schweiz)

eventmodus GmbH – Tobias Hunziker

«Herzlichen Dank für die jederzeit absolut professionelle Zusammenarbeit seit vielen Jahren, sei dies bei kleineren Projekten oder bei Grossveranstaltungen. Ihr geht die Extrameile und seid dabei bemerkenswert Lösungsorientiert. Immer gute Stimmung, ein tolles Team.»

SOO! Event & Catering GmbH Bülach – Oliver Oetjen

«Die überdurchschnittliche Flexibilität des Teams hat uns schon mehr als einmal total beeindruckt. Hier stimmt das ganze Paket, sei dies die Qualität, Kompetenz oder das Erkennen was der Kunde wünscht.»

Geschäftsführer BBC Arena – David Graubner

«Rüeger event-concept.ch behandelt jeden Kunden mit jedem Budget so, dass aus den Möglichkeiten das Beste herausgeholt werden kann. Kundenorientierte Beratung, kompetente Umsetzung, direkte Kommunikation –  ein verlässlicher Partner.»

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